Das E-Rezept, das unbekannte Wesen

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Im Grunde genommen ist das E-Rezept nur die logische Konsequenz der Digitalisierung, die, vergleichsweise etwas zeitverzögert zwar, aber unbestritten auch im medizinischen Bereich Einzug gehalten hat. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachte "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" ist am 16.8.2019 in Kraft getreten. Praktiziert und getestet wird in Deutschland die elektronische Verordnungsmethode in 52 Pilotprojekten, die dazu dienen, exakte Leitlinien für die Nutzung des E-Rezeptes zu definieren. Die Abläufe im Zusammenspiel von Patient, Arzt, Apotheke und der Krankenkasse müssen diesbezüglich ebenfalls angepasst und koordiniert werden.
Bis Ende des Monats Juni 2020 sollen die technischen und sonstigen Grundlagen im bundesweiten Gesundheitswesen, eine sichere Tele-Infrastruktur, für die Anwendung des E-Rezepts geschaffen sein. Bei unseren Nachbarn, den Niederländern, in der Schweiz oder in Schweden – in insgesamt 13 Ländern Europas – findet das E-Rezept bereits Anwendung.

Was bringt uns das E-Rezept?

Es wird allen Beteiligten Zeit und Wege ersparen können, sowieso, wenn in dafür prädestinierten Fällen Videosprechstunden durchgeführt werden. Außerdem soll die digitale Rezept-Abwicklung erhöhte Sicherheit im Bezug auf Wechselwirkungen bieten; die Überprüfung der Verträglichkeit der verordneten Arzneimittel untereinander wird erleichtert.
Eine echte Verbesserung ist auch in der Möglichkeit zu sehen, dass ein E-Rezept ärztlicherseits für die Anwendung über einen längeren Zeitraum vorgesehen werden kann. Dadurch entfallen wiederholte Arztbesuche, etwa bei chronischen Erkrankungen, "nur" um ein Rezept abzuholen.

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